Praktisches Jahr: MB begrüßt Empfehlungen zur angemessenen Entschädigung von PJ-Studenten
er federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat eine wesentliche Modifikation der Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vorgeschlagen und damit Forderungen des Marburger Bundes nach einer angemessenen Entschädigung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr (PJ) aufgegriffen. Die Empfehlung sieht vor, dass die Obergrenze von Geld- und Sachleistungen bei der PJ- Aufwandspauschale im Inland von bisher, wie im Verordnungsentwurf vorgesehen, 373 Euro auf 597 Euro monatlich erhöht wird. Für PJ-Abschnitte in der EU und der Schweiz soll diese Obergrenze zudem um die BAföG-Zuschläge zur Deckung von Studiengebühren und Reisekosten steigen, im übrigen Ausland zusätzlich um einen monatlichen Zuschlag als Kaufkraftausgleich.
Damit kommt der Gesundheitsausschuss nur teilweise der Forderung der MB-Hauptversammlung vom 02./03. November 2012 nach, die Obergrenze für PJ-Ausbildungspauschalen auf Auslandsabschnitte des PJ gar nicht anzuwenden. Aus der Sicht des MB sollte die Deckelung der Pauschalen entsprechend dem Willen des Verordnungsgebers dem Qualitätswettbewerb unter den Universitäten und Lehrkrankenhäusern dienen und die Studierenden nicht in ihrer Mobilität einschränken.
Jan Bauer, Vorsitzender der Sprecherrates der Medizinstudierenden im Marburger Bund, zeigte sich trotzdem grundsätzlich erfreut über die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses: „Wir begrüßen diese Änderungsvorschläge und hoffen, dass sich das Plenum des Bundesrates am 14. Dezember der Empfehlung des Gesundheitsausschusses anschließt. Wir vertrauen auch darauf, dass die Landesprüfungsämter die neuen Regelungen so umsetzen, wie sie vom Verordnungsgeber gedacht waren: als Ansporn für die Lehre und nicht als Hürde für die Studierenden."
Quelle: MArburger Bund
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