Ab kommendem Jahr können bundesweit 276 Praxissitze,die für ärztliche Psychotherapeuten reserviert waren, an psychologische Psychotherapeuten (PP) vergeben werden. Aufgrund des medizinischen Nachwuchsmangels im Fachbereich konnten viele Sitze nicht besetzt werden. Die Zulassungsmöglichkeiten wurden also nicht ausgeschöpft.
Die Mindestquotenregelung, wonach 25 Prozent der psychotherapeutischen Sitze für ärztliche Psychotherapeuten vorbehalten bleiben, wird um zwei Jahre bis 2015 verlängert. Das hat der Deutsche Bundestag beschlossen. Gleichzeitig wird die Mindestquote von 20 Prozent für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten verlängert.
(Quelle: Deutsches Ärzteblatt 6/2013)
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